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Ratgeber

Heizungstausch und GEG: Fristen, Pflichten und Ausnahmen

Muss meine Heizung raus? Was das Gebäudeenergiegesetz für Bestandshäuser wirklich vorschreibt — und was davon für Sie in Tübingen gerade nicht gilt.

Stand: 2026-08-18

Alter wandhängender Gas-Heizkessel im Keller eines Bestandshauses

Kaum ein Thema sorgt bei Hausbesitzern für so viel Verunsicherung wie das Gebäudeenergiegesetz. In den Schlagzeilen klingt es oft nach Zwangsaustausch und kurzen Fristen. Die Realität ist ruhiger — und für die meisten Bestandshäuser deutlich entspannter, als befürchtet. Hier steht, was tatsächlich gilt.

Worum es im GEG eigentlich geht

Das Gebäudeenergiegesetz regelt, welche Anforderungen Heizungen und Gebäudehüllen erfüllen müssen. Der Kern für Hausbesitzer: Neu eingebaute Heizungen sollen langfristig auf erneuerbaren Energien basieren. Es geht dabei um den Einbau neuer Anlagen — nicht um das, was bei Ihnen bereits im Keller steht.

Wann die Pflicht greift — und wann nicht

Entscheidend ist der Anlass. Solange Ihre Heizung läuft, ändert sich für Sie nichts. Relevant wird das Gesetz in diesen Fällen:

  • Die Heizung ist irreparabel defekt und muss ersetzt werden.
  • Sie bauen neu oder erweitern.
  • Sie entscheiden sich freiwillig für einen Austausch.

Für den Havariefall — die Heizung fällt im Winter komplett aus — sind Übergangsregelungen vorgesehen. Sie stehen also nicht vor der Wahl zwischen kalter Wohnung und übereilter Entscheidung.

Kommunale Wärmeplanung: der Punkt, den viele übersehen

Ein zentraler Baustein ist die kommunale Wärmeplanung. Die Kommunen erarbeiten, wo künftig Wärmenetze entstehen und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die Zukunft sind. Erst wenn diese Planung vorliegt, werden die Anforderungen an neue Heizungen vor Ort in vollem Umfang wirksam.

Für Sie heißt das konkret: Bevor Sie mehrere zehntausend Euro in eine Einzellösung stecken, lohnt sich die Frage bei der Stadt oder Gemeinde, wie der Stand der Wärmeplanung für Ihre Straße ist. Baden-Württemberg ist bei diesem Thema früher gestartet als andere Bundesländer — in vielen Kommunen im Kreis Tübingen gibt es dazu bereits belastbare Aussagen.

Welche Heizungen die Anforderungen erfüllen

Mehrere Wege führen zum Ziel. Für Bestandshäuser sind vor allem diese relevant:

LösungFür Bestandshäuser geeignetAnmerkung
WärmepumpeHäufigAbhängig von Vorlauftemperatur und Heizflächen
PelletheizungJaBraucht Lagerraum für den Brennstoff
HolzheizungJaSetzt Bereitschaft zur Beschickung voraus
Anschluss ans WärmenetzWo vorhandenAbhängig von der kommunalen Planung
HybridlösungJaKombination aus erneuerbarer und fossiler Wärme

Solarthermie tritt dabei meist nicht als Alleinlösung auf, sondern unterstützt die Warmwasserbereitung und entlastet die Hauptheizung.

Ausnahmen: Wann Sie gar nichts tun müssen

Das Gesetz kennt Härtefall- und Ausnahmeregelungen. Sie greifen unter anderem, wenn eine Umstellung wirtschaftlich unzumutbar wäre oder bauliche Gegebenheiten sie unmöglich machen. Auch für ältere Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, sind Erleichterungen vorgesehen.

Ob eine Ausnahme in Ihrem Fall greift, ist eine Einzelfallentscheidung. Pauschale Aussagen aus dem Internet — auch unsere — ersetzen die Prüfung Ihrer konkreten Situation nicht.

Was das für die Förderung bedeutet

Der Umstieg auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien wird gefördert. Wichtig ist dabei die Reihenfolge: Der Antrag muss in aller Regel gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wer erst unterschreibt und dann an die Förderung denkt, verschenkt Geld.

Welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen und wie wir Sie dabei unterstützen, haben wir auf unserer Seite zu den Förderungen zusammengefasst.

Was Sie jetzt sinnvollerweise tun

  1. Alter der Anlage feststellen. Auf dem Typenschild steht das Baujahr. Ab etwa zwanzig Jahren lohnt es sich, vorausschauend zu planen.
  2. Stand der Wärmeplanung erfragen. Ein Anruf bei der Kommune.
  3. Heizflächen prüfen lassen. Das entscheidet darüber, welche Lösungen bei Ihnen überhaupt sinnvoll sind.
  4. Förderung klären, bevor Sie unterschreiben. Die Reihenfolge ist entscheidend.

Der schlechteste Zeitpunkt für eine Heizungsentscheidung ist der Tag, an dem die alte Anlage endgültig ausfällt. Dann zählt Geschwindigkeit — und nicht mehr, was langfristig die beste Lösung gewesen wäre.

Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?

Nein. Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Die Anforderungen greifen beim Ersatz.

Was passiert, wenn meine Heizung im Winter ausfällt?

Für Havariefälle sind Übergangsregelungen vorgesehen. Sie bekommen Zeit, eine geordnete Lösung zu finden, statt unter Druck entscheiden zu müssen.

Gilt das GEG auch für Ferienhäuser und Nebengebäude?

Für Gebäude, die nur zeitweise beheizt werden, gelten teils abweichende Regelungen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Woher weiß ich, ob bei mir ein Wärmenetz geplant ist?

Über die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auskunft gibt in der Regel das zuständige Amt direkt.

Wer haftet, wenn ich die Vorgaben nicht einhalte?

Verantwortlich ist der Eigentümer. Deshalb ist es sinnvoll, den Austausch mit einem Fachbetrieb zu planen, der die Anforderungen kennt und die Anlage entsprechend auslegt.

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