Grundförderung
Für alle Eigentümer — Selbstnutzer, Vermieter, WEG.
Was es aktuell für den Heizungstausch und den barrierefreien Badumbau gibt — mit den konkreten Sätzen, den Bedingungen und der richtigen Reihenfolge.
Stand: 21. August 2026
Der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe oder eine moderne Holz-/Pelletsheizung wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst — bei der Heizung läuft das über die KfW (Programm 458). Für das Bad gibt es keine allgemeine Sanierungsförderung, wohl aber Zuschüsse für den barrierefreien und altersgerechten Umbau.
Auf dieser Seite finden Sie die Sätze, die nach unserem Kenntnisstand aktuell gelten. Die Programme ändern sich regelmäßig — der Klimageschwindigkeitsbonus etwa sinkt halbjährlich, und Zuschusstöpfe können ausgeschöpft sein. Verbindlich ist immer der Bescheid der Förderstelle.
Was wir für Sie tun: Wir schauen uns Ihr Vorhaben an, sagen Ihnen, welche Programme infrage kommen, achten darauf, dass die Technik die Förderbedingungen erfüllt, und liefern die Angaben für den Antrag. Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird — sprechen Sie uns also früh an.
Die Bausteine werden addiert. Maximal sind 70 % möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 €.
Für alle Eigentümer — Selbstnutzer, Vermieter, WEG.
Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer alten Heizung. Sinkt halbjährlich: 12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027, danach weiter.
Nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
Pro minderjährigem Kind werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen — das kann eine bessere Bonusstufe bedeuten.
Selbstnutzer, alte Heizung wird ersetzt: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das rund 12.880 € Zuschuss. Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 22.400 €.
Beispielrechnung, kein Angebot. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir beim Ortstermin konkret durch.
Für ein rein optisch neues Bad gibt es keine Förderung. Wer aber barrierefrei umbaut, kann mehrere Töpfe gleichzeitig nutzen — und die lassen sich stapeln.
Für eine Einzelmaßnahme. Bei mehreren Maßnahmen („Altersgerechtes Haus“) 12,5 % bzw. max. 6.250 € je Wohneinheit. Das Budget ist gedeckelt und wird nach Eingang vergeben — es kann ausgeschöpft sein.
Je Maßnahme, wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 anerkannt ist. Wird über die Pflegekasse beantragt, nicht über die KfW.
Maximal 1.200 € pro Jahr auf den Lohnanteil der Handwerkerrechnung. Greift auch dann, wenn es sonst keine Förderung gibt.
Alternative, wenn der Zuschusstopf leer ist — Kredit statt Zuschuss.
Wir sagen Ihnen, welche Programme für Ihre Maßnahme grundsätzlich in Betracht kommen.
Antrag vor Auftragsvergabe — wir planen den Ablauf so, dass die Reihenfolge stimmt.
Wir liefern die technischen Angaben, die für den Antrag gebraucht werden.
Wir nennen keine Fördersummen, die wir nicht zusichern können. Verbindlich ist immer der Bescheid.
Ja. Der Heizungstausch wird über das KfW-Programm 458 als Zuschuss gefördert — nicht als Kredit. Die Grundförderung beträgt 30 % und gilt für alle Eigentümertypen. Mit den Boni sind insgesamt bis zu 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € sogar bis zu 80 %.
Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus maximal 28.000 € an Kosten. Im häufigsten Fall — Selbstnutzer, Austausch einer alten Heizung — ergeben 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus zusammen 46 %, also rund 12.880 € Zuschuss. Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 22.400 €.
Das ist ein Aufschlag für Selbstnutzer, die eine alte Heizung austauschen. Er liegt aktuell bei 16 % und sinkt halbjährlich weiter: auf 12 % ab Februar 2027, 8 % ab August 2027 und danach weiter Richtung null. Wer den Tausch vorzieht, sichert sich den höheren Satz — das ist derzeit das stärkste Argument für einen frühen Termin.
Gefordert sind eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) und bei Geräten von 6 bis 12 kW ein Schallpegel von höchstens 60 dB. Das Gerät muss außerdem auf der BAFA-Liste stehen. Wichtig: Das natürliche Kältemittel ist inzwischen Pflicht und kein Bonus mehr — Geräte mit R32 fallen aus der Förderung heraus.
Vor der Auftragsvergabe. Wer erst baut und dann beantragt, bekommt nichts. Der saubere Weg: erst ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, dann der Antrag bei der KfW, und erst nach der Zusage wird gebaut. Wir richten den Ablauf so ein, dass die Reihenfolge stimmt.
Auch Biomasseheizungen sind über die KfW 458 förderfähig, wenn sie die technischen Vorgaben einhalten. Die Grundförderung von 30 % und die Boni gelten grundsätzlich ebenso. Der frühere Emissionsminderungszuschlag für Biomasse ist allerdings entfallen. Was für Ihr Haus sinnvoller ist, schauen wir uns vor Ort an.
Nein. Eine geförderte Heizung muss mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien decken — das schafft eine reine Gasheizung nicht. Wenn Gas in Ihrem Fall trotzdem die vernünftigste Lösung ist, sagen wir Ihnen das offen, dann eben ohne Fördermittel.
Die Grundförderung von 30 % steht auch Vermietern, WEG und Unternehmen mit Wohngebäuden zu. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind dagegen Selbstnutzern vorbehalten.
Ein neues Bad allein — schönere Fliesen, moderne Armaturen — wird nicht gefördert. Zuschüsse gibt es ausschließlich für Barrierereduzierung und altersgerechten Umbau. In der Praxis lässt sich beides gut verbinden: Wer ohnehin saniert, kann die barrierefreien Anteile fördern lassen.
Typisch sind die bodengleiche Dusche, ein rutschhemmender Bodenbelag, Haltegriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch, ein erhöhtes WC sowie breitere Türen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen des Programms erfüllen — darauf achten wir schon bei der Planung.
Über das Programm KfW 455-B gibt es für eine Einzelmaßnahme 10 % der Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit. Werden mehrere Maßnahmen umgesetzt („Altersgerechtes Haus“), sind es 12,5 % bzw. maximal 6.250 €. Das Budget ist gedeckelt und wird nach Eingang vergeben — frühzeitig beantragen lohnt sich.
Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 bezuschusst die Pflegekasse nach § 40 SGB XI wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Der Antrag läuft über die Pflegekasse und ist unabhängig von der KfW.
Ja, und genau das ist der größte Hebel: Der Zuschuss der Pflegekasse, die KfW-Förderung und der Steuerbonus nach § 35a EStG lassen sich stapeln. Für pflegebedürftige Kunden kommt so ein erheblicher Betrag zusammen.
Dann bleibt der zinsgünstige Kredit über KfW 159 als Alternative. Unabhängig davon können Sie 20 % der Lohnkosten — maximal 1.200 € im Jahr — über § 35a EStG steuerlich geltend machen. Dafür brauchen Sie nur eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil, die stellen wir Ihnen aus.
Wichtig: Alle Angaben nach bestem Wissen zum 21. August 2026, ohne Gewähr. Förderprogramme, Sätze und Budgets ändern sich laufend. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich KfW, BAFA und Ihre Pflegekasse — maßgeblich ist immer Ihr Bescheid.
0173 3196779Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir schauen uns Ihr Vorhaben an und melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zurück.